VERZÖGERUNG BEI DER EINGABE TIERISCHER NEBENPRODUKTE IN DIE DÜNGEMITTELVERORDNUNG (FPR)

Die Düngemittelverordnung (EU) 2019/1009 regelt die Verwendung tierischer Nebenprodukte in EU-Düngeprodukten. Die FPR wurde 2019 vereinbart und die Kommission wurde beauftragt, im Jahr 2020 mit der Definition geeigneter tierischer Nebenprodukte zu beginnen. Obwohl die FPR ab dem 16. Juli 2022 in Kraft treten wird, bleibt die Kategorie CMC 10, die tierische Nebenprodukte behandelt, leer. Allerdings ist die Verwendung tierischer Nebenprodukte ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Seit 2016 ist der Beitrag zur Kreislaufwirtschaft viel wichtiger geworden, da der Entwurf der Düngemittelverordnung veröffentlicht wurde. Innerhalb der Europäischen Union wurden klare Ziele festgelegt, um einen Regulierungsrahmen zu schaffen, der den Zugang zum internationalen Markt für solche Düngemittel erleichtert. Das bedeutet, dass in der EU Rohstoffe aus einheimischen oder sekundären Quellen genutzt und zu Düngemitteln verarbeitet werden.

Die Industrie sucht nun dringend nach Leitlinien für die Platzierung tierischer Komponentenmaterialien auf dem Düngemittelmarkt im Rahmen der EU-Düngemittelverordnung (FPR). Neben der Ergänzung der Kategorie 10 in der Verordnung wirft auch die Verwendung tierischer Nebenprodukte in Komposten, Gärresten und bestimmten anderen Düngeproduktmaterialien Fragen auf.

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