NEUE EU-BIO-VERORDNUNG NR. 2018/848

Am 1. Januar (2022) wird das neue EU-Bio-Verordnung Nr. 2018/848 wird in Kraft treten. Diese Verordnung ersetzt die Verordnungen Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008.

Die ökologische Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle wird seit 1991 auf EU-Ebene geregelt. Zuvor wurden die EU-Anforderungen für die ökologische Produktion durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 festgelegt, in der die Ziele und Grundsätze der ökologischen Landwirtschaft festgelegt wurden. Auch die Verordnung Nr. 889/2008 enthält Einzelheiten zu den ökologischen Produktions-, Kennzeichnungs-, Kontroll- und Einfuhrbestimmungen. Alle als Bio gekennzeichneten Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen nach diesen Vorschriften hergestellt werden.

Eine neue Bio-Verordnung, die eine Harmonisierung der Regeln verspricht, wird allen Betreibern eine bessere Aufklärung über den ökologischen Landbau ermöglichen. Ein neues, einheitliches Regelwerk, das für alle Landwirte innerhalb und außerhalb der EU gilt und die vielen derzeit unterschiedlichen Standards ersetzt, wird faire Bedingungen für alle Landwirte und Unternehmer gewährleisten und dafür sorgen, dass alle in der EU vermarkteten Bio-Lebensmittel von gleich hoher Qualität sind. Die neue Verordnung wurde bereits im Jahr 2018 verabschiedet und sollte zunächst am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Doch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde im vergangenen Jahr beschlossen, das Inkrafttreten der neuen Verordnung vorerst um XNUMX zu verschieben ein Jahr.

Angesichts des enormen Wachstums der ökologischen Produktion ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass der einfachere und harmonisiertere Ansatz der neuen Verordnung ein noch schnelleres Wachstum des Sektors ermöglichen würde.

Benefert wird ab dem 2018. Januar 848 nach der neuen Bio-Verordnung EU 1/2022 arbeiten.

N-REICHE DÜNGEMITTEL FÜR VERSCHIEDENE PFLANZEN
FLÜSSIGE DÜNGEMITTEL FÜR BÄUME IM „TRUDO TOWER“

Teile diesen Artikel, Wähle Deine Plattform!

In Verbindung stehende Pfosten