Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Benefert BV

Artikel 1. Definitionen

1.1 In diesem Dokument heißt es:Benefert' bedeutet Benefert BV, eingetragen im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 76356019 oder ein verbundenes Unternehmen; 'Vereinbarung' bezieht sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den entsprechenden Angeboten oder Auftragsbestätigungen von Benefert oder abgeschlossene Vereinbarungen, die die Bedingungen und Bestimmungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch festlegen Benefert zum Kunden; 'Shop' bezeichnet die von angebotenen oder gelieferten Produkte Benefert"Leistungen„bezeichnet die von angebotenen oder erbrachten Dienstleistungen Benefert im Hinblick auf die Düngung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Mischen, Herstellen, Verpacken und Lagern; 'Kundenfälle„ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Vereinbarung mit eingeht Benefert.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und/oder Verträge, die von abgeschlossen werden Benefertund deren Änderungen unter Ausschluss etwaiger allgemeiner Einkaufsbedingungen des Kunden.

2.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stimmt ein Kunde, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle weiteren Verträge zu.

Artikel 3. Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen

3.1 Alle Angebote von Benefert sind vertragspflichtig. Bestellungen und Angebotsannahmen des Kunden sind unwiderruflich.

3.2 Eventuelle Ungenauigkeiten in der Auftragsbestätigung von Benefert müssen schriftlich mitgeteilt werden Benefert Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung den Vertrag genau und vollständig wiedergibt. Bei Lieferungen innerhalb von fünf (5) Tagen (einschließlich des fünften Tages) nach dem Datum der Auftragsbestätigung muss eine Unrichtigkeit spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Auftragsbestätigung gemeldet werden. Bei allen anderen Lieferungen spätestens innerhalb von drei (3) Tagen nach Auftragsbestätigung.

Artikel 4. Informationen

4.1 Der Kunde gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit aller ihm zur Verfügung gestellten Daten und Informationen Benefert durch den Kunden oder im Namen des Kunden. Benefert ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.

4.2 Wenn die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden Benefertnicht rechtzeitig erbracht wird, den diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen nicht entspricht oder der Kunde seinen Verpflichtungen aus sonstigen Gründen nicht nachkommt, Benefert Die hierfür anfallenden Kosten können dem Kunden zudem zu den üblichen Sätzen in Rechnung gestellt werden.

Artikel 5. Konformität

5.1 Alle Aussagen von Benefert Angaben zu den Eigenschaften seiner Waren und Dienstleistungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Bei Erhalt der Waren und/oder Erbringung der Dienstleistungen muss der Kunde die Konformität mit den von ihm angegebenen oder mit ihm vereinbarten Mengen, Qualität, Leistung und/oder anderen Merkmalen prüfen und/oder testen Benefert, bevor die Waren vollständig in Gebrauch genommen werden.

5.2 Benefert ist nicht an Bilder, Beschreibungen, Kataloge, Broschüren, Werbematerialien, Preislisten, Korrespondenz und Informationen gebunden, die auf der Website oder in Angeboten bereitgestellt werden.

5.3 Da die Produkte biologisch sind, Benefert Es kann nicht garantiert werden, dass es zu keinen Abweichungen kommt. Diese Angaben gelten daher nur annähernd und sind unverbindlich.

5.4 If Benefert ein Muster und/oder Beispiel gezeigt oder zur Verfügung gestellt hat, wird davon ausgegangen, dass dies nur als Hinweis gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde: Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können vom Muster und/oder Beispiel abweichen, es sei denn Benefert hat ausdrücklich erklärt, dass die Lieferungen mit dem gezeigten oder bereitgestellten Muster und/oder Beispiel übereinstimmen werden.

5.5 Nach genehmigten Mustern und/oder Mustern gelieferte Ware kann daher nicht zu Beanstandungen führen.

5.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zu bestellenden und/oder bestellten Waren und Dienstleistungen allen behördlichen Vorschriften im Bestimmungsland entsprechen und insgesamt für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind. Die Nutzung der Waren und Dienstleistungen sowie die Einhaltung behördlicher Vorschriften erfolgt auf Risiko des Kunden.

5.7 Der Kunde gewährleistet, dass er ausschließlich die von ihm gekauften Waren nutzt Benefert für den vorgesehenen Verwendungszweck Benefert die Ware verkauft und dabei die Gebrauchsanweisung und die Haltbarkeitsdauer nach dem von Ihnen angegebenen Liefertermin zu berücksichtigen Benefert, alles wie im Benutzerprotokoll, in den Anweisungen und in den (Sicherheits-)Vorschriften (TDS/MSDS) beschrieben. Eine abweichende Nutzung erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

 

Artikel 6. Preise

6.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten alle von oder mit vereinbarten Preisen Benefert gelten ab Werk (Incoterms 2020) und ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben. Benefert behält sich das Recht vor, die Preise jährlich anzupassen.

6.2 Wenn sich nach dem Angebot und/oder dem Abschluss einer Vereinbarung Faktoren ändern, die den Selbstkostenpreis bestimmen, einschließlich Steuern, Verbrauchssteuern, Einfuhrzölle, Wechselkurse, Löhne, Preise für Rohstoffe, Waren und/oder Dienstleistungen Benefert, ob von Dritten oder nicht, Benefert ist berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

6.3 Treten nach dem Angebot und/oder dem Vertragsabschluss Währungsänderungen ein, die dazu führen, dass die vereinbarten Preise in Euro höher sind, Benefert ist berechtigt, diese Preiserhöhung dem Kunden in Rechnung zu stellen, so dass dies keinen Grund darstellt, die Preise in einer anderen Währung anzupassen.

 

Artikel 7. Lieferzeit und Lieferung

7.1 Etwaige von uns angegebene Lieferfristen Benefert sind Richtwerte und sollten niemals als strikte Fristen betrachtet werden. Die Lieferfrist verlängert sich soweit erforderlich, wenn dies auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen und/oder die nicht rechtzeitige Lieferung von Lieferungen und/oder Dienstleistungen zurückzuführen ist Benefert, eine Verzögerung eintritt oder eine Verzögerung auftritt, weil der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.

7.2 Bei Überschreitung einer Lieferfrist, Benefert ist nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet und der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht zu erfüllen oder auszusetzen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn und soweit Benefert die Bestellung dennoch nicht innerhalb einer vom Kunden hierfür gesetzten angemessenen Frist ausführt. In diesem Fall, Benefert schuldet keine Entschädigung.

7.3 Benefert liefert die Waren ab Werk (Incoterms 2020), kann jedoch die Art und Weise bestimmen, in der und durch wen der Transport durchgeführt wird, sofern nicht ausdrücklich/schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Transport erfolgt jedoch auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

7.4 Die Leistungen werden mit Abschluss der Arbeiten erbracht Benefert und ordnungsgemäße Benachrichtigung des Kunden.

7.5 Holt der Kunde die Ware nicht ab bzw. lässt er die Ware nicht abholen oder nimmt er sie nicht zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der vereinbarten Lieferfrist in Empfang, wird die Ware so lange gelagert Benefert dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden für wünschenswert erachtet.

7.6 Wenn andere Etiketten als die Standardetiketten von Benefert auf die Waren angewendet werden oder wenn die Waren in einer anderen als der Standardverpackung verpackt sind Benefert, erfolgen diese Etiketten oder Verpackungen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

7.7 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die von ihm stammenden Verpackungen zu nutzen oder zu handeln Benefert oder geliefert über Benefert, anders als mit dem Inhalt, der ursprünglich von bereitgestellt wurde Benefert.

7.8 Benefert ist berechtigt, den Vertrag in Teilen durchzuführen und für den bereits erfüllten Teil des Vertrages die Vergütung zu verlangen.

 

Artikel 8. Höhere Gewalt

8.1 If Benefert aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt an der Vertragserfüllung gehindert ist, kann sie die Vertragserfüllung aussetzen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz, Kosten oder Zinsen. Wenn Benefert Hat das Unternehmen bei Eintritt der Situation höherer Gewalt einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllt oder kann es nur einen Teil seiner Verpflichtungen erfüllen, ist es berechtigt, den erfüllten Teil oder den Teil, der noch erfüllt werden kann, gesondert in Rechnung zu stellen.

8.2 Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Kriegsgefahr, extreme Wetterbedingungen, Feuer, Überschwemmung, Epidemie oder Pandemie und in diesem Rahmen auferlegte staatliche Maßnahmen und Beschränkungen, Unfälle, Krankheit oder Streiks von Personal, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Stromausfälle, Cyber-Terrorismus oder andere Arten von Cyber-Angriffen, Sicherheitsvorfälle, Korruption oder Datenverlust, ob vorsätzlich oder unbewusst, störende gesetzliche Bestimmungen, Exportbeschränkungen, unvorhergesehene Probleme von Benefert bei der Herstellung oder dem Transport der Waren, nicht rechtzeitige Lieferung von Gegenständen (einschließlich der Waren) oder Dienstleistungen durch von uns beauftragte Dritte Benefert, und andere Umstände darüber Benefert hat keine Kontrolle.

8.3 Tritt eine Situation höherer Gewalt ein, Benefert ist berechtigt, den Teil des Vertrags, der nicht erfüllt werden kann, schriftlich aufzulösen. Wenn die Situation höherer Gewalt länger als sechs (6) Wochen andauert, ist der Kunde außerdem berechtigt, schriftlich zu kündigen und den Teil des Vertrags aufzulösen, der nicht erfüllt werden kann.

Artikel 9. Mängel und Reklamationen

9.1 Benefert gewährleistet die Zuverlässigkeit der gelieferten Waren und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem, was der Kunde im Rahmen der Vereinbarung vernünftigerweise erwarten kann. Für die von uns gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen werden keine Garantien übernommen Benefert, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

9.2 Eventuelle Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren Benefert erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

9.3 Der Kunde muss etwaige Reklamationen innerhalb von acht (8) Tagen nach der in Abschnitt 5.1 genannten Inspektion melden; andernfalls erlischt jegliches Recht auf Reklamation, Ersatz und/oder Gewährleistung. Eventuelle Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten Waren und/oder Transportschäden sollten auf der Sendung oder dem Lieferschein vermerkt werden, andernfalls gelten die auf der Sendung oder dem Lieferschein angegebenen Mengen als schlüssiger Beweis gegenüber dem Kunden.

9.4 Aufgrund der biologischen Beschaffenheit der Produkte stellen Abweichungen in Farbe, Reinheit, Zusammensetzung und Qualität niemals einen Grund für Reklamationen, die Verweigerung der Annahme der Lieferung, die Auflösung des Vertrags oder Verzögerungen bei der Zahlung des Kaufpreises dar. Bei geringfügigen Mengenabweichungen Benefert ist berechtigt, die Rechnung anzupassen.

9.5 Wenn Kunden eine Beschwerde einreichen, sind sie verpflichtet, diese anzubieten Benefert die Möglichkeit, eine Inspektion durchzuführen und den Mangel festzustellen sowie die beanstandete Ware aufzubewahren Benefertandernfalls erlöschen alle Rechte auf bestimmte Leistung, Reparatur, Auflösung und/oder Zahlungsausgleich.

9.6 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung genehmigt hat, sofern ihm keine Unrichtigkeiten mitgeteilt wurden Benefert schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen nach Rechnungsdatum.

 

Artikel 10. Zahlung

10.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, BenefertDie Rechnungen von 's sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in der auf der Rechnung angegebenen Währung und nur auf die in der Rechnung angegebene Weise zahlbar.

10.2 Der Kunde verzichtet auf das Recht auf Aussetzung und Aufrechnung und hat auch kein Zurückbehaltungsrecht an den Waren. Benefert ist jederzeit berechtigt, alle Beträge, die es dem Kunden schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die der Kunde und/oder mit dem Kunden verbundene Unternehmen schulden Benefert, ob fällig oder nicht.

10.3 Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang schuldet der Kunde, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, Zinsen in Höhe von 1.5 % pro Monat auf den Rechnungsbetrag, gerechnet vom Fälligkeitsdatum bis einschließlich des Zahlungsdatums, mit einem Teil davon ein Monat gilt als ganzer Monat und unbeschadet BenefertDas Recht, vollen Schadensersatz zu verlangen. Ist der gesetzliche (Handels-)Zinssatz höher als die oben genannte Zinszahlung, gilt der gesetzliche (Handels-)Zinssatz. Sämtliche mit der Abholung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

10.4 Wenn die Zahlung einer vereinbarten Rate nicht fristgerecht erfolgt oder der Kunde für zahlungsunfähig erklärt oder in Liquidation getreten ist oder eine vorläufige oder endgültige Aussetzung der Schuldenzahlung beantragt hat, wenn das gesetzliche Umschuldungsabkommen (WSNP) dem Kunden gegenüber für anwendbar erklärt und/oder das Eigentum und/oder die Forderungen des Kunden gepfändet werden, ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig und zahlbar. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, ist der Kunde verpflichtet, ihn ordnungsgemäß zu informieren Benefert ohne Verspätung.

Artikel 11. Stornierung

11.1 Der Kunde kann eine Bestellung nicht stornieren, nachdem sie aufgegeben wurde. Sollte der Kunde dennoch eine aufgegebene Bestellung ganz oder teilweise stornieren, ist er zur Zahlung verpflichtet Benefert den Kaufpreis und alle Kosten.

Artikel 12. Haftung und Freistellung

12.1 Über die Bestimmungen in Artikel 9.1 hinaus hat der Kunde keine Ansprüche gegen Benefert aufgrund von Mängeln an oder im Zusammenhang mit den von bereitgestellten Waren und Dienstleistungen Benefert. Benefert haftet daher nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich Sachschäden, immaterieller Schäden, Einkommensverluste, Stagnationsschäden, Reputationsschäden oder Verlust des Firmenwerts, verpasste Gelegenheiten, Zeitverschwendung des Managements oder anderer Mitarbeiter sowie sonstige Folgeschäden , aus welchem ​​Grund auch immer, es sei denn, es liegt Vorsatz oder vorsätzliche Fahrlässigkeit seitens vor Benefert. Benefert haftet auch nicht für die Handlungen seiner Mitarbeiter oder anderer Personen im Rahmen seiner Haftung.

12.2 In allen Fällen, in denen Benefert ist zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, dieser wird jedoch niemals den Rechnungswert der gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen übersteigen, die den Schaden verursacht haben oder in deren Zusammenhang der Schaden entstanden ist. Darüber hinaus ist der Schaden gedeckt durch BenefertBei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung übersteigt die Entschädigung in keinem Fall den vom Versicherer im jeweiligen Fall tatsächlich ausgezahlten Betrag.

12.3 Es sei denn Benefert hat die Forderung anerkannt, alle Ansprüche dagegen Benefert verjährt zwölf (12) Monate nach Entstehung des Anspruchs.

 

Artikel 13. Rückruf

13.1 Wenn dem Kunden ein Mangel an der gelieferten Ware (einschließlich Verpackung) bekannt wird, der die Sicherheit (des Produktbenutzers) beeinträchtigen kann, muss der Kunde dies unverzüglich ordnungsgemäß mitteilen Benefert sowohl telefonisch als auch schriftlich unter Angabe (i) des Namens der betreffenden Waren; (ii) Chargennummer; (iii) Lieferdatum; (iv) Beschreibung des Mangels; und (v) alle anderen potenziell relevanten Informationen.

13.2 Die Parteien werden in Verhandlungen über alle unter Berücksichtigung der Umstände zu ergreifenden Maßnahmen und deren Umsetzung treten. Der Kunde hat bei der Durchführung der Maßnahmen jede ihm zumutbare Mitwirkung zu leisten und die Kosten dieser Maßnahmen zu tragen, unbeschadet der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Artikel 14. Schutz personenbezogener Daten

14.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung oder Weiterverarbeitung personenbezogener Daten des oder für den Kunden im Rahmen des Vertrags, Benefert wird seinen Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem DSGVO-Umsetzungsgesetz und ab dessen Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung und den damit verbundenen Rechtsvorschriften nachkommen und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen.

Artikel 15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1 Alle Vereinbarung(en) zwischen Benefert und der Kunde unterliegen dem niederländischen Recht.

15.2 Als Erfüllungsort für alle Bestellungen gilt der Geschäftssitz von Benefert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

15.3 Alle Streitigkeiten zwischen Benefert und der Kunde wird ausschließlich durch das zuständige Gericht am Bezirksgericht Oost-Brabant, Standort Eindhoven, Niederlande, verhandelt. Entgegen dieser Vorgabe ist Benefert ist jederzeit auch berechtigt, eine Streitigkeit oder einen Anspruch dem zuständigen Gericht am Ort vorzulegen, an dem der Kunde ansässig ist oder seinen Hauptgeschäftssitz hat.

Artikel 16. Schlussbestimmungen

16.1 Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Benefert und der Kunde muss alle ungültigen oder ungültigen Bestimmungen durch gültige Bestimmungen ersetzen, deren Zweck dem der ungültigen oder ungültigen Bestimmungen möglichst ähnlich ist.

16.2 Für die Erläuterung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgeblich.

Fassung vom 17. Juni 2021