Neue EU-Bio-Verordnung Nr. 2018/848

Am 1. Januar (2022) tritt die neue EU-Bio-Verordnung Nr. 2018/848 in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die Verordnungen Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008.

Die ökologische Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle ist seit 1991 auf EU-Ebene geregelt. Zuvor waren die EU-Anforderungen an die ökologische Erzeugung in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 festgelegt, in der die Ziele, Zwecke und Grundsätze der ökologischen Erzeugung definiert sind. Auch die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 regelt die ökologische Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle sowie die Einfuhrbestimmungen von ökologischen Erzeugnissen. Alle Produkte, die als ökologisch gekennzeichnet sind und in der EU verkauft werden, müssen nach diesen Verordnungen hergestellt werden.

Eine neue Bio-Verordnung, die eine Harmonisierung der Vorschriften verspricht, soll allen Beteiligten mehr Klarheit über die ökologische Erzeugung bieten. Ein neues, einheitliches Regelwerk, das für alle Landwirte innerhalb und außerhalb der EU gilt und das die vielen derzeit geltenden Standards ersetzt, wird dafür sorgen, dass alle Landwirte und Marktteilnehmer faire Bedingungen vorfinden und dass alle in der EU vermarkteten Bio-Lebensmittel von gleicher, hoher Qualität sind. Die neue Bio-Verordnung wurde bereits im Jahr 2018 verabschiedet und sollte ursprünglich am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Doch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurde im vergangenen Jahr beschlossen, das Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung vorerst um ein Jahr zu verschieben.

Angesichts des enormen Wachstums der ökologischen Erzeugung ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass der einfachere und einheitlichere Ansatz der neuen Bio-Verordnung dem Sektor ein noch schnelleres Wachstum ermöglichen werde.

Benefert wird ab dem 1. Januar 2022 nach der neuen Bio-Verordnung EU 2018/848 verfahren.

Organic Bio vegetables and label close up

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